2020

1. Haushaltsabschluss 2020

Die finanzielle Situation unseres Verbandes hat sich mit dem Jahresabschluss 2020 weiter verbessert. Im Ergebnis konnten unter Berücksichtigung der Entnahme und Zuführung den Rücklagen in Summe rd. 237,2 T€ zugeführt werden. Das sind rd. 152,5 T€ mehr als im Plan vorgesehen war.

Basis dieses positiven Ergebnisses sind erzielte nichtplanmäßige Einnahmen aus Leistungen für weitere Verbandsmitglieder und Aufgaben, höhere Einnahmen bei Mehrkosten sowie weitere höhere Einnahmen in diversen Haushaltstiteln.

Die zusätzlichen Leistungen und Einnahmen führten natürlich auch zu höheren Kosten ausgabenseitig. So wurde z.B. für Verbrauchsmaterial, Maschinen und Geräte, Dienstleistungen durch Unternehmen und Personalkosten mehr Geld ausgegeben.

Das positive Ergebnis ist der besonderen Situation des Haushaltsjahres mit Aufgabenrealisierungen in Sonderprogrammen zuzurechnen.  

2. Rücklagen 2020

Das genannte positive Ergebnis 2020 hat direkten Einfluss auf die Entwicklung der Rücklage und Betriebsmitteldeckung. Durch Erneuerungen von Fahrzeugen und Geräten wurden der Rücklage zwar rd. 52,1 T€ entnommen, jedoch konnten ihr durch die Einnahmen auch rd. 287,3 T€ wieder zugeführt werden. Die Betriebsmitteldeckung erhöhte sich durch Zuführung um 2 T€.

Die Vorgabe nach § 55 WG LSA, wonach die Rücklagen nur 50% der jährlichen Einnahmen betragen dürfen, ist erfüllt.

3. Haushaltsplan 2021

Die Verbandsversammlung hat auf Vorschlag des Vorstandes den Haushaltsplan, die Beiträge und Beitragssätze für das Jahr 2021 in ihrer Sitzung am 02.12.2020 beschlossen. Der Haushaltsplan 2021 wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt.

Der Haushaltsplan 2021 beinhaltet Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 2.499.656,49 €. Hiervon entfallen 1.647.596,49 € auf den Kernhaushalt des Verbandes. Die übrigen 852.060,00 € sind der Finanzierung der EU-Wasserrahmenrichtlinie Jahrstedt vorbehalten. Die Maßnahme wird zu 100% aus EU-Mitteln refinanziert und hat somit keinen Einfluss auf die Beiträge des Verbandes.

Der Flächenbeitrag des UHV „Obere Ohre“ für das Jahr 2021 beträgt 647.871,30 €. Dies entspricht einem Flächenbeitragssatz von 10,860269 €/ha. Der Flächenbeitrag ist damit seit 2015 nahezu gleich.

Der Erschwernisbeitrag des UHV „Obere Ohre“ beträgt 2021 gleich 71.985,70 €. Dies ergibt einen Erschwernisbeitragssatz von 3,946368 €/Einwohner. Die leichte Erhöhung des Beitragssatzes bei der Erschwernis ist dem weiteren Rückgang der Einwohnerzahlen geschuldet.

4. Entwicklung der Beiträge

Der positive Jahresabschluss 2020 bildet die Grundlage für die Stabilität der Beiträge für weitere zwei bis drei Jahre. Dies ist dem Fleiß der Mitarbeiter des Verbandes zuzuschreiben. Sie haben neben der gesetzlichen Pflichtaufgabe umfangreiche weitere satzungskonforme Aufgaben für Verbandsmitglieder durchgeführt und sind mit Ressourcen des Verbandes sparsam umgegangen.

Der Fünfjahresplan des Verbandes beinhaltet die Prognose zur finanziellen Entwicklung der Rücklagen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der kommenden drei Haushaltsjahre. Bei der Kalkulation der Ausgaben spielen die inflationäre Teuerung und der Bedarf an Erneuerungen von Grundvermögen, Maschinen, Geräten und Fahrzeugen eine tragende Rolle. Die Einnahmen müssen die Ausgaben decken!

Laut Prognose wird die Rücklage am Jahresende 2024 bei gleichbleibenden Beiträgen noch ausreichend sein, um die Liquidität des Verbandes zu sichern. Berücksichtigt wurden hierbei die notwendige Erneuerung der Grundmittel und die inflationäre Teuerung. Die Prognose ist jedoch unverbindlich! Unvorhersehbare Dinge, wie z.B. Wetterunbilden oder vorzeitige  Maschinenausfälle können im ungünstigen Fall zu anderen Entwicklungen führen.

Die aktuelle Prognose der Finanz- und Rücklagenplanung des Verbandes sieht die Beibehaltung der Beitragsgrößen bis einschließlich 2024 vor. Damit sind die Beiträge, die der UHV „Obere Ohre“ von den Mitgliedsgemeinden hebt seit 2015 annähernd gleich.  

Im Zeitraum 1994 bis 2020 sind die Beiträge im Verband jährlich im Mittel nur um 1,5% gestiegen. Und dies trotz hinzugekommener Biberkosten und Kosten durch Abstufung von ehemaligen Landesgewässern.

 (siehe Anlage „Entwicklung Beiträge“).

Anmerkung: 

Die in der Anlage „Entwicklung Beiträge“ genannten Beiträge und Beitragssätze legt der Verband im Rahmen der Beitragsebene 1 auf die Mitgliedsgemeinden um.

In Beitragsebene 2 legt die Gemeinde den Flächen- und Erschwernisbeitrag auf die Beitragszahler um. Dabei werden die Erschwernisbeiträge auf die von der Gemeinde zu ermittelnde Nicht-Grundsteuer-A-Fläche umgelegt. Die Gemeinde schlägt zudem den Flächen- und Erschwernisbeiträgen eigene Verwaltungskosten hinzu.

5. Unterhaltung und Betrieb der Gewässer und Anlagen, Sonstiges

Der Verband unterhielt 2020 annähernd die gleiche Anzahl an Gewässern und Anlagen, wie im Vorjahr:

  • als Pflichtaufgabe: 1666 km Gewässer 2. Ordnung und 117 Abschlagswehre, Stützschwellen, Sohlgleiten und Staue, die den Ausbauzustand der Gewässer sichern,
  • weitere Aufgaben für Mitglieder:  106 km Landesgewässer, 113 Stauanlagen, 6 Fischpässe, 2 Schöpfwerke, einige Brücken und Wege.

Die durch Biber an Gewässern verursachten Kosten betrugen 2020 insgesamt 103231 €. Davon entfielen auf Gewässer 2. Ordnung mit Finanzierung durch den Unterhaltungsverband und seine Mitglieder 80593 €. Dies entspricht einem zusätzlichen Beitragssatz von 1,36 €/ha. Damit wies das Jahr 2020 die zweithöchsten Biberkosten nach 2018 auf (siehe Anlage „Kosten Biber“).

Durch effektiven Einsatz des Betriebshofes, bessere Technik und motivierte Mitarbeiter konnten aus Vorjahren bestehende Unterhaltungsdefizite weiter abgebaut werden. Zum Jahresende 2020 waren noch folgende Aufgaben anhängig:

  • Maßnahmen an Gewässern und Anlagen, wie z.B. Grundräumungen, Reinigung von Durchlässen, Ufersicherungen, Beseitigung Windbruch usw. = 201 (Vorjahr = 210) 
  • Gehölzpflegearbeiten = 142 (Vorjahr = 158)  
  • Reparaturen an Anlagen (Staue, Fischpässe usw.) = 102 (Vorjahr = 137)  

In allen Bereichen war ein weiterer Rückgang der anhängigen Maßnahmen zu verzeichnen.

Probleme zeigten sich bei am Grabenrand abgelagertem Grabenräumgut vor allem an parallel führenden Wegen. Wasser kann dadurch teilweise von diesen Wegen nur hinderlich abfließen. Um diesen Problem zu begegnen, sollen:

  • Problemstrecken durch Gemeinden, Landwirte usw. erfasst und dem UHV u.a. im Rahmen der Gewässerschauen mitgeteilt werden,
  • der UHV die Ablagerung von Räumgut an Wegerändern bei adäquaten Möglichkeiten der Ablagerung weitestgehend vermeiden.

Die Lösungsfindung im Einzelfall ist eine Gemeinschaftsaufgabe zwischen den Beteiligten. Im Falle einer

notwendigen Abfuhr und des Verbringens des Räumgutes müssten die entstehenden Mehrkosten laut Landeswassergesetz von den Gewässeranliegern beiderseits des Grabens getragen werden!

Der derzeitige Personal- und Technikbestand des Betriebshofes (1 Vorarbeiter, 9 Arbeiter) entspricht derzeit dem Aufgabenumfang. Weitere zusätzliche umfangreiche Aufgaben können mit dem vorhandenen Personal nicht abgedeckt werden.

Die Verwaltung war in 2020 weiterhin mit drei Personen gleich 2,1 Stellen besetzt. Ein Geschäftsführer, der auch den technischen Aufgabenbereich wahrnimmt, eine Verwaltungsangestellte für Buchhaltung, Lohn (0,5) und eine Verwaltungsangestellte für allgemeine Verwaltung, Personal und Kataster (0,6).

Die Stelle des Verbandstechnikers ist nicht besetzt.

Die Verbandsversammlung besteht seit 2019 aus 7 Mitgliedern und 14 Berufenen. Mitglieder des Vorstandes sind der Verbandsvorsteher, sein Stellvertreter und drei weitere Personen.

Die Schaukommissionen bestehen aus 51 Schaubeauftragten.

Für die Krautung von 134 km Gewässer 2. Ordnung im Bereich des Norddrömlings wurde mittels Ausschreibung die Firma ASTKA aus Altmersleben bis einschließlich 2023 gebunden.

6. Maßnahme Ja 20 – Wasserrahmenrichtlinie

Aktuell steht die Maßnahme zur Errichtung eines Klappenwehres mit Fischpass in der Ohre bei Jahrstedt unmittelbar vor Bestätigung der Genehmigungsplanung durch den Altmarkkreis Salzwedel. Umfangreiche Planungsschritte hatten den Ersatzbau in dieser Form als Vorzugsvariante ergeben.

Unmittelbar nach dem Vorliegen der Genehmigungsplanung werden die Ausführungsplanung und die Ausschreibungsunterlagen erstellt. Die bauliche Umsetzung ist für 2021 geplant. Restarbeiten werden 2022 folgen.

Der UHV „Obere Ohre“ ist Träger der Maßnahme. Die Gesamtkosten werden auf rd. 940 T€ geschätzt. Die Kosten werden zu 100% aus EU-Geldern gedeckt.

25.01.2021                 gez. Müller

                                   Geschäftsführer

Entwicklung Beiträge