2021

1. Unterhaltung und Betrieb der Gewässer und Anlagen, Sonstiges

Durch fehlende Niederschläge seit 2018 von insgesamt rd. 400 mm, aber auch von höheren Temperaturen verursachte zunehmende Verdunstung sind die Grundwasserstände im Verbandsgebiet vor allem in den Randlagen stark gesunken. Gewässer, die sonst ganzjährig durch Zufluss aus dem Grundwasser gespeist wurden, fallen derzeit zeitweise oder ganzjährig trocken.

Die Anpassung der Unterhaltung der Gewässer an diese Situation ist schwierig. Das häufige Auftreten von Trockenphasen wird prognostiziert. Gleichzeitig wird auf die Zunahme von Starkniederschlagsereignissen verwiesen, was zumindest kurzzeitig erhöhte Anforderungen an das Gewässer- und Anlagennetz stellen würde. Wann dies oder jenes eintritt, weiß niemand.

Auch eine Umstellung der Unterhaltung in Technologie und Häufigkeit ist problematisch. So kann das einjährige Auslassen der Böschungsmahd bei dem starken natürlichen Gehölzzuwachs an den Gewässern im Verbandsgebiet bereits die nächste Mahd in ihrer Durchführung verhindern. Folge wären dann teure Holzungsmaßnahmen. Eine verzögerte Mahd bzw. Entschlammung der Gewässersohlen führt ebenfalls zu Problemen. So entstehen auf Grund der deutlich erhöhten Menge des Räumgutes erhebliche Probleme bei deren Beseitigung, was überaus kostspielig werden kann. Hinzu kommt, dass bei künstlichen Gewässern mit wenig Gefälle und Eigendynamik, wie im Verbandsgebiet vorherrschend, Gewässerverschlammungen zu Wassergüteproblemen mit weitreichenden Auswirkungen führen.

Der UHV versucht derzeit über Stauhaltung mit Ausnutzung der maximal zulässigen Stauziele die Grundwasseranreicherung zu stützen.

Dies kann natürlich nur im Rückstaubereich der 235 Anlagen gelingen. Die Randlagen, wo der Rückgang des Grundwasserstandes am deutlichsten ist, werden hier nicht erreicht.  

Der Verband unterhielt 2021 annähernd die gleiche Anzahl an Gewässern und Anlagen, wie im Vorjahr:

  • als Pflichtaufgabe: 1666 km Gewässer 2. Ordnung und 117 Abschlagswehre, Stützschwellen, Sohlgleiten und Staue, die den Ausbauzustand der Gewässer sichern,
  • weitere Aufgaben für Mitglieder:  106 km Landesgewässer, 118 Stauanlagen und Sohlgleiten,    6 Fischpässe, 2 Schöpfwerke, einige Brücken und Wege.

Durch effektiven Einsatz des Betriebshofes konnten aus Vorjahren bestehende Unterhaltungsdefizite weiter abgebaut werden. Zum Jahresende 2021 waren noch folgende Aufgaben anhängig:

  • Maßnahmen an Gewässern und Anlagen, wie z.B. Grundräumungen, Reinigung von Durchlässen, Ufersicherungen, Beseitigung Windbruch usw. = 171 (Vorjahr = 201) 
  • Gehölzpflegearbeiten = 143 (Vorjahr = 142)  
  • Reparaturen an Anlagen (Staue, Fischpässe usw.) = 76 (Vorjahr = 102)  

In Summe ist ein weiterer Rückgang der anhängigen Maßnahmen zu verzeichnen.

Das zeitweise am Grabenrand lagernde Räumgut führte in den letzten Jahren in einigen Gemeinden zu Unmutsbekundungen. Das Thema ist schwierig, zumal das Wasserrecht diesbezüglich erhebliche Pflichten beim Gewässeranlieger sieht. Der UHV versucht zur Lösung des Problems beizutragen, indem die Ablagerung des Räumgutes optimiert und Schwerpunkt auf dessen Verteilung gelegt wird.

Der Personal- und Technikbestand des Betriebshofes (1 Vorarbeiter, 9 Arbeiter) entspricht derzeit dem Aufgabenumfang.

Die Verwaltung war in 2020 weiterhin mit drei Personen gleich 2,1 Stellen besetzt. Ein Geschäftsführer, der auch den technischen Aufgabenbereich wahrnimmt, eine Verwaltungsangestellte für Buchhaltung, Lohn (0,5) und eine Verwaltungsangestellte für allgemeine Verwaltung, Personal und Kataster (0,6).

Die Stelle des Verbandstechnikers ist nicht besetzt.

Die Verbandsversammlung besteht seit 2019 aus 7 Mitgliedern und 14 Berufenen. Mitglieder des Vorstandes sind der Verbandsvorsteher, sein Stellvertreter und drei weitere Personen.

Die Schaukommissionen bestehen aus 51 Schaubeauftragten.

Die durch Biber an Gewässern verursachten Kosten betrugen 2021 insgesamt 112081 €. Dies sind rd. 9 T€ mehr als im Vorjahr und damit die höchsten Kosten seit Aufzeichnung.

Auf Gewässer 2. Ordnung mit Finanzierung durch den Unterhaltungsverband und seine Mitglieder entfielen davon 76865 €.

Dies sind rd. 4 T€ weniger als im Vorjahr.

Für die Krautung von 134 km Gewässer 2. Ordnung im Bereich des Norddrömlings ist mittels Ausschreibung die Firma ASTKA aus Altmersleben bis einschließlich 2023 gebunden.

2. Haushaltsabschluss 2021

Die finanzielle Situation des Verbandes hat sich mit dem Jahresabschluss 2021 weiter stabilisiert. Im Ergebnis konnten unter Berücksichtigung der Entnahme und Zuführung den Rücklagen in Summe rd. 281,9 T€ zugeführt werden. Das sind rd. 154,3 T€ mehr als im Plan vorgesehen war.

Basis dieses positiven Ergebnisses sind erzielte nichtplanmäßige Einnahmen aus Leistungen für weitere Verbandsmitglieder und Aufgaben (rd. +172,1 T€), höheren Mehrkosten (rd. +11,5 T€) sowie weiteren höheren Einnahmen in diversen Haushaltstiteln.

Die zusätzlichen Leistungen und Einnahmen führten natürlich auch zu höheren Kosten ausgabenseitig. So wurden z.B. für Verbrauchsmaterial, Maschinen und Geräte rd. +30,1 T€, Dienstleistungen von Unternehmen rd. +21,9 T€ und Personalkosten rd. +8,5 T€ mehr Geld ausgegeben.

Das sehr gute Ergebnis ist maßgeblich der besonderen Situation des Haushaltsjahres mit Aufgabenrealisierungen in Sonderprogrammen zuzurechnen.  

3. Rücklagen 2021

Die genannten positiven Ergebnisse haben direkten Einfluss auf die Entwicklung der Erneuerungsrücklage und Betriebsmitteldeckung.

Der 2021 geplante Traktor mit Mähausleger kam auf Grund von Corona nicht zur Auslieferung. Daraufhin wurden der Erneuerungsrücklage für Kleingerätebeschaffungen nur rd. 3,6 T€ entnommen. Durch hohe Einnahmen wurden der Rücklage jedoch rd. 281,9 T€ zugeführt.

In 2022 ist aus der Rücklage eine Entnahme von rd. 359,6 T€ geplant. Hier enthalten ist die Nachlieferung des Traktors mit Mähausleger aus 2021 mit rd. 237,4 T€. Die Erneuerungsrücklage wird sich in Folge deutlich reduzieren.

Die Vorgabe nach § 55 WG LSA, wonach die Rücklagen nur 50% der jährlichen Einnahmen betragen dürfen, ist erfüllt.

4. Beiträge

Der positive Jahresabschluss 2021 bildet die Grundlage für die Stabilität der Beiträge für weitere zwei Jahre.

Der Fünfjahresplan des Verbandes beinhaltet die Prognose zur finanziellen Entwicklung der Rücklagen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der kommenden drei Haushaltsjahre. Bei der Kalkulation der Ausgaben spielen die inflationäre Teuerung und der Bedarf an Erneuerungen von Grundvermögen, Maschinen, Geräten und Fahrzeugen die entscheidende Rolle. Die Einnahmen müssen die Ausgaben decken. Bei Fehlbedarf stehen Beitragserhöhungen an.

Laut Haushaltsplan 2022 bleiben die Beitragssätze des Verbandes 2022 mit einem Flächenbeitrag von 10,860332 €/ha und 3,966591 €/Einwohner stabil. Die Erneuerungsrücklage laut Prognose wird am Jahresende 2024 bei gleichbleibenden Beiträgen noch rd. 375 T€ betragen. Zum Jahresende 2025 sinkt diese Summe durch geplante Maschinen- und Geräteerneuerung auf rd. 56 T€. Hieraus lässt sich relativ sicher ableiten, dass bis einschließlich 2024 keine Beitragserhöhung notwendig sein wird. Damit wäre der Verbandsbeitrag seit 2015 und damit 10 Jahre unverändert!

Ob eine Beitragserhöhung ab 2025 erforderlich wird, ist abhängig vom Ergebnis der Jahre 2022-24.

Zu berücksichtigen ist, dass die aufgezeigte Entwicklung nur eine Prognose darstellt. Unvorhersehbare Dinge, wie z.B. Wetterunbilden, vorzeitige Maschinenausfälle oder eine längere Nutzung von Grundmitteln können zu anderen Entwicklungen führen.

5. Maßnahme Ja 20 – Wasserrahmenrichtlinie

Die Maßnahme zur Errichtung eines Klappenwehres mit Fischpass und Nebenanlagen in der Ohre bei Jahrstedt befindet sich aktuell im Bau. Fertiggestellt ist das Klappenwehr, die Spundung des Fischpasses und Teile der Nebenanlagen. Im 1. Halbjahr 2022 folgt die Komplettierung des Fischpasses mit entsprechender Beckenstruktur, die Fertigstellung der Nebenanlagen und die Einrichtung der automatischen Steuerung.

Der UHV „Obere Ohre“ ist Träger der Maßnahme. Die Gesamtkosten belaufen sich aktuell auf rd. 922 T€. Die Kosten werden zu 100% aus EU-Geldern gedeckt.

Die Maßnahme soll wie mit dem Land Sachsen-Anhalt vertraglich vereinbart, bis 30.06.2022 abgeschlossen sein. Die Entwicklungspflege von Gehölzen und die Funktionskontrolle nehmen dann noch bis zu weitere drei Jahre in Anspruch.

14.01.2022                 gez. Müller

                                   Geschäftsführer